Gesamtanlage geschlossen
Vorstand
Liebe Schützen,
aufgrund der Corona-Verordnung des Landes in der ab 16.12.2020 gültigen Fassung bleibt die Gesamtanlage des Schützenvereins bis auf weiteres geschlossen.
Sportanlagen und Sportstätten mit kontrolliertem Zugang sind mit Ausnahmen für den Reha-Sport, Spitzen-oder Profisport geschlossen. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist davon abweichend für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
Der Vorstand
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