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Schützenverein Laupheim
Termine

04.12.2024 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Flintenschießen auf beiden 25m-Bahnen
04.12.2024 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Flinten und/oder BDS-Schießen auf rechter 25m-Bahn
11.12.2024 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr - Sportpistolentraining auf der linken 25m- Bahn
Neuigkeiten

08.08.2024 Rundenwettkampf 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr beide 25m Bahnen am 9.8.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft am 14.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft - Gesamtanlage geschlossen am 15.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft Vorderlader am 28.9.2024
Schützenheim
Verbotene Gegenstände < Gesetze und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften - Verbotene Gegenstände

verbotene Gegenstände

  • Wurfsterne (sogenannte Shuriken)
  • Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (sog. Butterflymesser)
  • feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser). Hierzu gilt jedoch eine Ausnahme für Jäger und Mitarbeiter pelzverarbeitender Betriebe!
  • Spring- und Fallmesser. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff Herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20% der Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zu Scheide hin verjüngt.
  • ungeprüfte Elektroschockgeräte
  • Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen ohne amtliches Prüfzeichen.
als verbotene Gegenstände eingestuft.

Diese Gegenstände mussten bis 31. Juli 2013 unbrauchbar gemacht, an Berechtigte überlassen oder es musste eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 WaffG beim Bundeskriminalamt beantragt werden.

  
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