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Schützenverein Laupheim
Termine

20.10.2024 ab 0900 Uhr Schießen mit Kurzwaffen GK/KK und Langwaffen mit Kurzwaffenpatronen auf Fallplatten auf der rechten Bahn
06.11.2024 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Flinten und/oder BDS-Schießen auf rechter 25m-Bahn
06.11.2024 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Flintenschießen auf beiden 25m-Bahnen
Neuigkeiten

08.08.2024 Rundenwettkampf 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr beide 25m Bahnen am 9.8.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft am 14.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft - Gesamtanlage geschlossen am 15.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft Vorderlader am 28.9.2024
Schützenheim
Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz < Gesetze und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften - Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz

Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz
Hinweise zur Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz


Eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zu Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe ( in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und/oder Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Partonenhülsen).

Die Erlaubnis ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Voraussetzung für die Erteiluing einer Erlaunis nach § 27 Sprengstoffgesetz sind:
  • Zuverlässigkeit
  • Sachkunde
  • Bedürfnis
  • geeignete Lagerstätte

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung durch das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit (Waffen- und Sprengstoffwesen) des Fachbereichs Bürgerservive und Kultur geprüft.

Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- Böller- oder Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Lehrgangsträgern abgeboten werden.

Bei Lehrgangsbeginn ist eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorzulegen, die ebenfalls vom Sachgebiet Öffentliche Sicherheit ausgestellt wird und rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn (ca. 4-6 Wochen vorher) beantragt werden muss.

Den nächst gelegenen Lehrgangsträger finden Sie hier:
www.mszu.de/de/home/ausbildung.html

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