Erlaubnisfreie Schusswaffen |
Mindestalter 18 Jahre |
Erlaubnispflichtige Schusswaffen |
Mindestalter 18 Jahre |
Erlaubnispflichtige Schusswaffen |
Mindestalter 21 Jahre |
Armbrust |
Mindestalter 18 Jahre |
Mindestalter 12 Jahre |
Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen |
Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen. |
Mindestalter 14 Jahre |
Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen und Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm(.22lfb) wenn die Mündungsenergie höchstens 200Joule beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner |
Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen. Diese ist zum Schießen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu übergeben. Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson. Der besondern Obhut durch den Erziehungsberechtigten bedarf es mit der Vollendung des 16.Lebensjahres nicht mehr. Zur Förderung des Leistungssportes kann die zuständige Behörde einzelne Ausnahmen bewilligen. |
Mindestalter 18 Jahre |
alle Waffen |
Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung ist nicht mehr erforderlich. |
ohne |
Armbrust |
Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) dürfen nur unter Aufsicht einer Volljährigen Person mit der Armbrust schiessen. |
Fazit: Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen ist auf 18 Jahre angehoben worden. Das Schießen von Minderjährigen bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliber und Luftdruckwaffen beschränkt. Die Ausnahmen für Flinten und Einzellader Langwaffen trägt den Besonderheiten der Olympischen Disziplinen Rechnung. Für das Vorderladerschießen wurden keine Ausnahmen aufgenommen. Einzelheiten sind nachzulesen: im Waffengesetzt (WaffG), der Anlage 1 und 2 des WaffG sowie der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (WaffG-Verordnung) |