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Schützenverein Laupheim
Termine

04.12.2024 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Flintenschießen auf beiden 25m-Bahnen
04.12.2024 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Flinten und/oder BDS-Schießen auf rechter 25m-Bahn
11.12.2024 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr - Sportpistolentraining auf der linken 25m- Bahn
Neuigkeiten

08.08.2024 Rundenwettkampf 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr beide 25m Bahnen am 9.8.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft am 14.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft - Gesamtanlage geschlossen am 15.9.2024
01.08.2024 Bezirksmeisterschaft Vorderlader am 28.9.2024
Schützenheim
Altersanforderungen < Gesetze und Vorschriften
Gesetze und Vorschriften - Altersanforderungen

Alterserfordernisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen:

Erlaubnisfreie Schusswaffen 
(Luft-, Gas- u. Federdruckwaffen deren Geschossenergie 7,5 Joule nicht übersteigt)

Mindestalter 18 Jahre

Erlaubnispflichtige Schusswaffen
bis Kaliber .22 lfB oder 
Einzellader-Flinten bis Kal. 12,
sofern durch eine genehmigte Schießsportordnung zugelassen

Mindestalter 18 Jahre

Erlaubnispflichtige Schusswaffen
anderer Kaliber, sofern durch eine genehmigte Schießsportordnung zugelassen

Mindestalter 21 Jahre
Aber:
Sofern noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet, ist zusätzlich ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten über die geistige Eignung erforderlich.

Armbrust

Mindestalter 18 Jahre


Alterserfordernisse für das Schiessen mit Schusswaffen:

Mindestalter 12 Jahre

Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen

Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen.
Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

Mindestalter 14 Jahre

Luftdruck-, Federdruck- oder CO2-Waffen und Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm(.22lfb) wenn die Mündungsenergie höchstens 200Joule beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner

Anwesenheit der Sorgeberechtigten ist erforderlich oder dessen schriftliche Einverständniserklärungen. Diese ist zum Schießen der verantwortlichen Aufsichtsperson zu übergeben. Schiessen nur unter Obhut einer zur Kinder- u. Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson.

Der besondern Obhut durch den Erziehungsberechtigten bedarf es mit der Vollendung des 16.Lebensjahres nicht mehr.

Zur Förderung des Leistungssportes kann die zuständige Behörde einzelne Ausnahmen bewilligen.

Mindestalter 18 Jahre

alle Waffen

Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Einverständniserklärung ist nicht mehr erforderlich.

ohne
Mindestalter

Armbrust

Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) dürfen nur unter Aufsicht einer Volljährigen Person mit der Armbrust schiessen.


Fazit: Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen ist auf 18 Jahre angehoben worden. Das Schießen von Minderjährigen bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliber und Luftdruckwaffen beschränkt. Die Ausnahmen für Flinten und Einzellader Langwaffen trägt den Besonderheiten der Olympischen Disziplinen Rechnung. Für das Vorderladerschießen wurden keine Ausnahmen aufgenommen. Einzelheiten sind nachzulesen: im Waffengesetzt (WaffG), der Anlage 1 und 2 des WaffG sowie der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (WaffG-Verordnung)
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